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auf der Onlineplattform der Gemeinde Altwis
EINWOHNERGEMEINDE ALTWIS
VERÖFFENTLICHUNG DER ABSTIMMUNGSERGEBNISSE DER GEMEINDE-VERSAMMLUNG DER EINWOHNERGEMEINDE VOM MITTWOCH, 30. JUNI 2010
In Anwendung von § 112 des Stimmrechtsgesetzes werden die Abstimmungsergebnisse der erwähnten Gemeindeversammlung wie folgt veröffentlicht:
Anzahl Stimmberechtigte am 30. Juni 2010: 259
Anwesende Stimmberechtigte: 46
Absolutes Mehr: 24 Stimmen
1. Verwaltungsrechnung 2009 der Einwohnergemeinde
1.1 Genehmigung:
a) der Laufenden Rechnung
b) der Investitionsrechnung
c) der Bestandesrechnung
Beschluss: Einstimmig genehmigt
1.2 Beschlussfassung über die Deckung des Aufwandüberschusses der Laufenden Rechnung
Der Aufwandüberschuss der Laufenden Rechnung 2009 beträgt Fr. 93'813.95 und wird mittels Eigenkapital abgeschrieben.
Beschluss: Einstimmig beschlossen
2. Orientierung des Gemeinderates über
2.1 den Stand der Tempo 30-Zone in Altwis
2.2 den Ausbau des Bossbaches in Altwis
2.3 den Stand der Revision des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Altwis
Ohne Beschlussfassung
3. Verabschiedung von Adrian Geissmann als Gemeindeammann von Altwis
Die Gemeindeversammlung hat Adrian Geissmann, welcher Ende 2009 als Gemeindeammann von Altwis zurückgetreten ist, unter bester Verdankung der geleisteten Dienste als Gemeindeammann verabschiedet.
Eine allfällige Stimmrechtsbeschwerde (§ 160 Stimmrechtsgesetz) ist schriftlich innert
10 Tagen seit der Gemeindeversammlung beim Regierungsrat des Kantons Luzern einzureichen. Die Stimmrechtsbeschwerde muss einen Antrag und zur Begründung eine kurze Darstellung des beanstandeten Sachverhaltes enthalten.
6286 Altwis, 30. Juni 2010
NAMENS DER GEMEINDEVERSAMMLUNG
Gemeindepräsident Hans Elmiger Gemeindeschreiber Franz Portmann
Einladung zur Gemeindeversammlung
M i t t w o c h , 30. Juni 2010, 20.00 Uhr, Schulhaus Altwis
T r a k t a n d e n
1. Verwaltungsrechnung 2009 der Einwohnergemeinde
1.1 Genehmigung
a) der Laufenden Rechnung
b) der Investitionsrechnung
c) der Bestandesrechnung
1.2 Beschlussfassung über die Deckung des Aufwand-
überschusses der Laufenden Rechnung.
Antrag des Gemeinderates:
Der Aufwandüberschuss sei mittels Eigenkapital
abzuschreiben.
2. Orientierung des Gemeinderates über
2.1 den Stand der Tempo 30-Zone in Altwis
2.2 den Ausbau des Bossbaches in Altwis
2.3 den Stand der Revision des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Altwis
3. Verabschiedung von Adrian Geissmann als Gemeindeammann von Altwis
4. Umfrage und Verschiedenes (ohne Beschlussfassung)
Die Akten zu den Sachgeschäften liegen im Sinn von § 22 des Stimmrechtsgesetzes des Kantons Luzern während zwei Wochen vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindekanzlei Altwis zur Einsichtnahme auf.
Stimmberechtigt an dieser Gemeindeversammlung sind die in Gemeindeangelegenheiten stimmfähigen Schweizerinnen und Schweizer (ab 18. Altersjahr), die fünf Tage vor der Versammlung in Altwis ihren Wohnsitz begründet und gesetzlich geregelt haben. Die stimmberechtigten Gemeindeangehörigen können das Stimmregister bei der Gemeindekanzlei einsehen. Bezüglich Stimmrechtsgesuche und Stimmrechtsentscheide wird auf die Bestimmungen des Stimmrechtsgesetzes verwiesen. Stimmrechtsausweise werden für die Gemeindeversammlung keine versandt.
Die Botschaft des Gemeinderates zu dieser Gemeindeversammlung wird an alle Haushaltungen in der Gemeinde Altwis zugestellt. Weitere Exemplare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
6286 Altwis, 31. Mai 2010
GEMEINDERAT ALTWIS
Gemeindepräsident Gemeindeschreiber
Hans Elmiger Franz Portmann
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